Thomas Westermann
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung konstatiert in seinem Jahresgutachten 1996/1997, daß sich die sozialen Sicherungssysteme in ihrer ursprünglich historisch gewachsenen Form nicht weiter fortführen lassen. 'Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung gibt es begründete Zweifel, daß die heutigen Beitragszahler nach Eintritt in den Ruhestand - das kann noch vierzig oder mehr Jahre in der Zukunft liegen - Leistungen erhalten werden, die denen entsprechen, die sich heute mit ihren Beiträgen finanzieren.' Um einen Anstieg des Rentenbeitragssatzes auf 21 % zu verhindern, beschloß der deutsche Bundestag am 11. Dezember 1997 in Bonn, den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 15 % auf 16 % zu erhöhen. Eine Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf 21 % ab 1998 wäre nötig gewesen, um den Fehlbetrag zur Schwankungsreserve der GRV zu decken. Diese Schwankungsreserve dient als Liquiditätsreserve und muß stets eine gesetzlich vorgeschriebene Monatsausgabe der GRV betragen. Im Oktober 1997 wurde ein Defizit bei der Schwankungsreserve von rund DM 12 Mrd. errechnet. Obwohl durch die Umfinanzierung eine Stabilisierung des Beitragssatzes von 1997 in Höhe von 20,3 % erreicht wurde, ist die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland weiterhin ein aktuelles Thema in der sozialpolitischen und öffentlichen Diskussion. Dabei geht es vor allem darum, ob das gegenwärtige System der GRV grundsätzlich beibehalten werden soll, oder ob ein völlig neu gestaltetes System den Problemen der Alterssicherung besser begegnet. Bereits seit Mitte der 80 er Jahre gibt es wegen des prognostizierten Anstiegs der Rentenbeiträge eine heftige Diskussion über die Reform der GRV. Dabei haben sich drei grundsätzlich unterschiedliche Meinungsgruppierungen hervorgetan, die Breyer als 'Negierer', 'Systemveränderer' und 'Reformer' beschreibt. In der aktuellen rentenpolitischen Diskussion hätten sich B